Grundsteuer

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Ratgeber | Baugrundstück | Im Haus wohnen
16. Mai 2023

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Inhaltsverzeichnis

Grundsteuer und Grundsteuerreform: Alles wichtige für Eigentümer

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Doch besonders für Grundstücks- und Hauseigentümer stellt der Wirrwarr aus Paragraphen, Gesetzen und Zahlen ein Hindernis dar. Bauinteressierte erwerben oft zum ersten Mal ein eigenes Grundstück und wissen daher in der Regel nicht, wie die steuerliche Abrechnung im Detail abläuft.

In unserem Schrader Haus Ratgeber haben wir daher für alle Bauherren und Hauseigentümer die wichtigsten Informationen und Regelungen zur Grundsteuer und Grundsteuerreform zusammengefasst!

 

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist allgemein gesagt, eine Zahlung, welche einmal jährlich von Eigentümern eines Grundstücks oder/und Gebäudes geleistet werden muss. Davon abzugrenzen ist die Grunderwerbssteuer, welche nur einmalig beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie gezahlt wird. Mit den Einnahmen der Grundsteuer finanzieren Städte und Gemeinden zahlreiche Bildungseinrichtungen sowie den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur.

 

Die Grundsteuer ist also eine Objektsteuer, welche vom vorhandenen Grundbesitz abhängig gemacht wird. Als Grundbesitz gelten etwa Grundstücke, Eigentumswohnungen, Häuser oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

 

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird noch bis zum 31.12.2024 anhand von Einheitswerten, dem Steuermessbetrag und Hebesätzen der Gemeinden berechnet. Die einzelnen Werte variieren jedoch stark, u.a. je nach Immobilie, Bundesland und Ortschaft.

 

Der Einheitswert

In den alten Bundesländern richten sich diese nach den Daten vom 1. Januar 1964, in den neuen Bundesländern liegt der Zeitraum sogar noch weiter zurück, vom 1. Januar 1935. Der Einheitswert wird vom zuständigen Finanzamt für jedes Grundstück bestimmt und ist unter anderem abhängig von der Grundstücksart, dem Baujahr der Immobilie sowie den Mieteinnahmen, die theoretisch innerhalb eines Jahres erzielt werden könnten (es ist hierbei irrelevant, ob die Immobilie oder der Grundbesitz tatsächlich vermietet wird).

 

Der Steuermessbetrag

Der ermittelte Einheitswert wird anschließend mit der Steuermesszahl multipliziert, woraus sich ein Steuermessbetrag ergibt. Der Steuermessbetrag liegt in Westdeutschland zwischen 0,26 und 0,6% und in Ostdeutschland zwischen 0,5 und 1% vom Einheitswert. Das Ergebnis wird nun zur Ermittlung der Grundsteuer mit dem Hebesatz der Gemeinde, in welcher der Grundbesitz liegt, multipliziert.

 

Hebesätze der Gemeinden

Laut statistischem Bundesamt schwankten 2021 die Hebesätze in Deutschland zwischen unter 200 und über 900%. Besonders in Großstädten sind die Hebesätze sehr hoch.

In Sachsen-Anhalt lag der Durchschnitt Ende 2021 bei 391%. In Magdeburg und Umgebung belief sich der Wert dabei auf 450 bis 495% für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke).

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform?

2018 erklärte das Verfassungsgericht die bisherige Bewertung von Grundstücken auf Grundlage der Einheitswerte für verfassungswidrig. Daraufhin verabschiedete die Bundesregierung im November 2019 das Gesetz zur Grundsteuerreform, wonach die Grundsteuer anhand von Grundsteuerwerten berechnet werden soll und die Bundesländer zudem die Möglichkeit erhalten, vom Bundesgesetz abweichende Regelungen zu treffen („Öffnungsklausel“).

 

Da die Einheitswerte aus den Jahren 1935 und 1964 stammen, spiegeln diese die tatsächliche Wertentwicklung von Grundbesitzen nicht wider. So können gleichartige Grundstücke etwa vollkommen unterschiedlich bewertet werden. Bis zum 31. Januar 2023 haben nun alle Grundbesitzer Zeit, eine Erklärung zu ihren Grundstücken und Immobilien dem zuständigen Finanzamt zu übersenden. Dieses bewertet dann den Grundbesitz vollkommen neu.

 

Sachsen-Anhalt macht von der Öffnungsklausel keinen Gebrauch und wird die Berechnung nach der Vorgabe des Bundes übernehmen. Die Grundsteuer wird demnach ab dem 1. Januar 2025 wie folgt berechnet:

 

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

 

Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer.

 

Wie hoch ist die Grundsteuer in Magdeburg?

Die Grundsteuer für Magdeburg unterscheidet sich je nach Lage, Baujahr, Art der Immobilie und noch einigen weiteren Faktoren. Auch müssen Zuschläge, welche den Wert des Grundstücks erhöhen sowie Abschläge, die diesen mindern, hinzugezählt werden. Dennoch haben wir für euch eine Beispielrechnung eines Einfamilienhauses Baujahr 2022 in Magdeburg, wie es von Schrader Haus gebaut wird.

 

Grundstück Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Fläche 547 qm

Bodenrichtwert 160 €/qm

Bodenwert = Fläche x Bodenrichtwert = 87.520 €

Grundsteuerwert = 87.500 €

Steuermessbetrag = Grundsteuerwert x Steuermesszahl (0,34) = 29,75 €

Grundsteuer = Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde (450% in Magdeburg) = 133,88 €

 

Wie wird die Grundsteuer bei Mietverhältnissen oder Grundstückskäufen verteilt?

Bei einem Mietverhältnis unterliegt die Grundsteuerschuld dem Eigentümer der Immobilie. Dennoch hat dieser das Recht, die Grundsteuer auf den Mieter umzulegen. Gleiches gilt für Käufe von Grundstücken und Häusern, welche im laufenden Kalenderjahr stattfinden. Da die Grundsteuer jeweils zum Beginn des Jahres fällig ist, wird der bereits gezahlte Betrag in Teilen auf den neuen Käufer übertragen.

 

Unabhängig davon ist, wann der Käufer die Immobilie bezieht. Mit dem Vertragsabschluss wird die Grundsteuer anteilig verrechnet. Die Rückforderung der Grundsteuer kann bis zu 2,5 Jahre rückläufig (???) getätigt werden.

 

Grundstücke und Grundbesitz unserer Bauherren

Wir von Schrader Haus bieten potenziellen Bauherren die Möglichkeit Grundstücke von uns zu erwerben oder unsere Vorbauhäuser bereits fertiggestellt zu kaufen. Für diesen Grundbesitz zahlt das Unternehmen jeweils vierteljährig die Grundsteuer. In unseren Kaufverträgen ist damit auch die Umverteilung der Grundsteuer für die verkauften Grundstücke und Immobilien innerhalb eines laufenden Jahres gereglt.

 

Ihr habt Fragen zur Grundsteuerregelung für unsere Bauherren? Dann meldet euch jetzt unter kontakt@schrader-haus.de. Unsere kompetent

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